ISPM 15

ISPM 15 bei Holzverpackungen: Wann ist die Behandlung erforderlich?

Wer Maschinen, Bauteile oder andere Waren international auf Paletten, in Holzkisten oder mit Stauholz versendet, stößt häufig auf den Begriff ISPM 15. Der internationale Pflanzenschutzstandard soll das Risiko verringern, dass Holzschädlinge über Verpackungsmaterial aus Rohholz in andere Länder eingeschleppt und verbreitet werden. Für Unternehmen stellt sich deshalb vor allem die praktische Frage: Ist unsere konkrete Holzverpackung betroffen – und woran erkennt man eine ordnungsgemäß behandelte Verpackung? Die Antwort hängt unter anderem vom verwendeten Material, der Konstruktion und dem konkreten internationalen Transportfall ab.

Veröffentlicht: 3.9.2026Aktualisiert: 3.9.20269 Min. Lesezeit
Technische Darstellung einer Holzkiste auf Massivholzkufen mit Maßlinien und leerer Kennzeichnungsfläche

Was ist ISPM 15?

ISPM 15 steht für International Standard for Phytosanitary Measures No. 15. Der Standard wurde im Rahmen der International Plant Protection Convention (IPPC) entwickelt.

Er beschreibt phytosanitäre Maßnahmen für Holzverpackungsmaterial aus Rohholz, das im internationalen Warenverkehr eingesetzt wird. Ziel ist es, das Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Quarantäneschädlingen zu reduzieren, die mit solchem Holzverpackungsmaterial transportiert werden können.

Grundlagen zur Dimensionierung und Anfrage:

Welche Holzverpackungen können betroffen sein?

Zum typischen Holzverpackungsmaterial im Anwendungsbereich können beispielsweise gehören:

  • Paletten
  • Kisten
  • Verschläge
  • Verpackungskästen
  • Trommeln
  • Palettenaufsatzrahmen
  • Stauholz
  • Keile und andere Massivholzteile zur Sicherung von Waren

Entscheidend ist nicht, ob eine Verpackung umgangssprachlich „Exportkiste“ genannt wird. Entscheidend ist vielmehr, ob entsprechendes Holzverpackungsmaterial aus Rohholz beziehungsweise Massivholz eingesetzt wird und der konkrete internationale Verkehr unter die jeweiligen Anforderungen fällt.

Welche Materialien können ausgenommen sein?

Nicht jedes Holzprodukt fällt automatisch unter ISPM 15. Der internationale Standard nennt Holzverpackungen aus Holz, das so verarbeitet wurde, dass es aufgrund des Herstellungsprozesses frei von Schädlingen sein soll, als Ausnahmen. Typische Beispiele sind:

  • Sperrholz
  • Spanplatten
  • OSB
  • Furnier
  • andere entsprechend verarbeitete Holzwerkstoffe

Auch Holz mit einer Dicke von 6 mm oder weniger fällt nach dem Standard nicht in den regulierten Bereich.

Gilt ISPM 15 innerhalb der EU?

Für Unternehmen in Deutschland ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Das Julius Kühn-Institut weist darauf hin, dass ISPM 15 grundsätzlich für Verpackungsholz bei der Einfuhr aus beziehungsweise Ausfuhr in Länder außerhalb der Europäischen Union relevant ist.

Beim Warenverkehr innerhalb Deutschlands und zwischen EU-Mitgliedstaaten findet ISPM 15 grundsätzlich keine Anwendung. Es können jedoch besondere phytosanitäre Regelungen beziehungsweise Ausnahmen bestehen, beispielsweise im Zusammenhang mit bestimmten Befallsgebieten.

Was bedeutet „behandeltes Holz“?

Für Holzverpackungsmaterial im Anwendungsbereich verlangt ISPM 15 die Verwendung entrindeten Holzes in Verbindung mit einer zugelassenen phytosanitären Behandlung. Der aktuelle Standard führt verschiedene zugelassene Behandlungsverfahren auf.

CodeBehandlungsart
HTHitzebehandlung
DHdielektrische Erwärmung
MBBegasung mit Methylbromid
SFBegasung mit Sulfurylfluorid
Im Standard aufgeführte Behandlungscodes.

Muss das Holz entrindet sein?

Ja, für Holzverpackungsmaterial im Anwendungsbereich des Standards ist entrindetes Holz vorgesehen. Das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass absolut kein noch so kleines Rindenstück vorhanden sein darf: ISPM 15 enthält definierte Toleranzen für kleine verbleibende Rindenstücke.

Die Herstellung und Behandlung sollte durch entsprechend autorisierte beziehungsweise überwachte Betriebe erfolgen.

Wie sieht die ISPM-15-Kennzeichnung aus?

Behandeltes Holzverpackungsmaterial wird mit einer international anerkannten Kennzeichnung versehen. Die Kennzeichnung enthält unter anderem:

  • das IPPC-Symbol
  • einen Länder-/Produzentencode
  • die Kennung des autorisierten Betriebs
  • den Code der angewendeten Behandlung

Beispiele für Behandlungscodes sind HT, DH, MB oder SF.

Die Kennzeichnung muss nach ISPM 15 unter anderem lesbar, dauerhaft, nicht übertragbar und während der Nutzung sichtbar sein. Der Standard sieht vor, dass sie vorzugsweise auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung angebracht wird. Sie darf nicht handgezeichnet sein.

Darf jeder Hersteller eine ISPM-15-Markierung anbringen?

Nein. Die Behandlung und Verwendung der Kennzeichnung erfolgen unter Verantwortung der zuständigen nationalen Pflanzenschutzorganisation. Für Deutschland weist das Julius Kühn-Institut darauf hin, dass Betriebe, die entsprechende Holzverpackungen markieren, behandeln, ausbessern oder aufarbeiten, registriert beziehungsweise für die Markierung ermächtigt sein müssen.

Deshalb sollte ein Auftraggeber bei einem exportrelevanten Verpackungsauftrag nicht selbst eine Markierung erstellen oder kopieren. Die fachgerechte Bereitstellung einer ISPM-15-konformen Verpackung gehört in die Hände entsprechend zugelassener Betriebe.

Ist die ISPM-15-Markierung ein Zertifikat für die gesamte Verpackung?

Nein. Eine ISPM-15-Markierung besagt nicht:

  • dass die Kiste statisch berechnet wurde
  • dass sie eine bestimmte Last sicher trägt
  • dass sie seefrachtgeeignet ist
  • dass ein bestimmter Korrosionsschutz vorhanden ist
  • dass die Ware in jedem Zielland automatisch eingeführt werden darf
  • dass die gesamte Exportverpackung technisch „zertifiziert“ ist

Die Kennzeichnung bezieht sich auf die phytosanitären Anforderungen des Standards an das entsprechende Holzverpackungsmaterial. Konstruktion, Ladungssicherung, Korrosionsschutz und andere Anforderungen müssen separat betrachtet werden.

Was passiert mit reparierten Holzverpackungen?

ISPM 15 unterscheidet zwischen wiederverwendetem, repariertem und aufgearbeitetem beziehungsweise neu zusammengesetztem Holzverpackungsmaterial. Eine bereits korrekt behandelte und markierte Einheit kann grundsätzlich weiterverwendet werden, solange sie nicht repariert, neu zusammengesetzt oder anderweitig verändert wurde.

Für reparierte Verpackungen gelten zusätzliche Anforderungen an die verwendeten Holzkomponenten und die Markierung. Wird ein wesentlicher Teil der Einheit ersetzt und gilt sie als neu aufgearbeitet beziehungsweise „remanufactured“, sieht der Standard eine erneute Behandlung und Kennzeichnung vor.

Bei beschädigten oder veränderten ISPM-15-Verpackungen sollte deshalb ein entsprechend autorisierter Fachbetrieb eingebunden werden.

Was ist mit Stauholz?

ISPM 15 betrifft nicht nur die sichtbare Kiste oder Palette. Auch Stauholz, das zum Abstützen, Blockieren oder Sichern von Waren verwendet wird, kann unter den Standard fallen. Das ist insbesondere bei Maschinen- und Anlagenverpackungen relevant.

Wenn zusätzlich zur eigentlichen Verpackung Massivholzstücke im Container oder Transportmittel zur Sicherung eingesetzt werden, sollten auch diese Komponenten bei der phytosanitären Prüfung berücksichtigt werden.

Reicht ISPM 15 für jeden Export?

Nein. ISPM 15 ist nur ein Teil möglicher Exportanforderungen. Zusätzlich können je nach Transportfall beispielsweise relevant sein:

  • Anforderungen des Ziellands
  • Anforderungen von Transitländern
  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen
  • Anforderungen des Verkehrsträgers
  • Verpackungs- und Ladungssicherung
  • Korrosions- und Feuchtigkeitsschutz
  • Gefahrgutvorschriften, falls anwendbar

Die Anforderungen des konkreten Transportfalls müssen durch die beteiligten Fachstellen und den ausführenden Hersteller geprüft werden.

Was sollten Unternehmen vor dem Versand prüfen?

Für eine exportrelevante Holzverpackung bietet sich folgende praktische Checkliste an:

  1. Welches Packgut wird versendet?
  2. Welche Materialien enthält die Verpackung tatsächlich?
  3. Werden Massivholzkomponenten eingesetzt?
  4. Ist das Ziel innerhalb oder außerhalb der EU?
  5. Gibt es Transitländer?
  6. Welche aktuellen Anforderungen stellt das Zielland?
  7. Ist der Verpackungshersteller für die erforderliche Behandlung und Kennzeichnung autorisiert?
  8. Ist die Kennzeichnung sichtbar und plausibel?
  9. Wird zusätzliches Stauholz eingesetzt?
  10. Wurde die Verpackung seit ihrer Herstellung repariert oder verändert?

Diese Prüfung ersetzt keine fachliche oder behördliche Beurteilung, hilft aber dabei, die relevanten Fragen frühzeitig zu klären.

Wie berücksichtigt KISTEO ISPM 15?

KISTEO kann bei einer Anfrage Informationen wie Transportziel, Verpackungsart und Materialanforderungen strukturiert erfassen und an passende Hersteller übergeben.

KISTEO selbst führt jedoch keine phytosanitäre Behandlung durch und vergibt keine ISPM-15-Kennzeichnung. Die Prüfung, ob ISPM 15 für den konkreten Transportfall relevant ist, sowie Behandlung, Materialwahl und Kennzeichnung erfolgen durch den ausführenden Hersteller beziehungsweise die dafür zuständigen Stellen.

Häufige Fragen

Was bedeutet ISPM 15?
ISPM 15 ist ein internationaler Pflanzenschutzstandard für bestimmtes Holzverpackungsmaterial im internationalen Warenverkehr. Ziel ist die Verringerung des Risikos, dass Holzschädlinge über Verpackungsmaterial verbreitet werden.
Welche Verpackungen fallen unter ISPM 15?
Betroffen sein können beispielsweise Kisten, Paletten, Verschläge und Stauholz aus entsprechendem Roh- beziehungsweise Massivholz. Ob der Standard auf eine konkrete Verpackung anzuwenden ist, hängt von Material und Transportfall ab.
Ist Sperrholz von ISPM 15 ausgenommen?
Verarbeitetes Holz wie Sperrholz wird im Standard grundsätzlich als ausgenommenes Material genannt. Eine reale Verpackung kann jedoch zusätzlich Massivholzkomponenten enthalten, weshalb immer die gesamte Konstruktion betrachtet werden sollte.
Muss eine ISPM-15-Holzverpackung gekennzeichnet sein?
Für entsprechend behandeltes Holzverpackungsmaterial sieht der Standard eine international anerkannte Markierung mit IPPC-Symbol, Identifikationscodes und Behandlungscode vor.
Darf ich den ISPM-15-Stempel selbst aufbringen?
Nein. Die Verwendung der Kennzeichnung unterliegt der Autorisierung und Kontrolle der zuständigen Pflanzenschutzorganisation beziehungsweise der national vorgesehenen Verfahren.
Gilt ISPM 15 innerhalb der EU?
Im normalen Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten findet ISPM 15 grundsätzlich keine Anwendung. Es können jedoch besondere phytosanitäre Regelungen und Ausnahmen bestehen. Der konkrete Transportfall sollte deshalb geprüft werden.
Ist ISPM 15 dasselbe wie eine zertifizierte Exportkiste?
Nein. ISPM 15 betrifft phytosanitäre Anforderungen an bestimmtes Holzverpackungsmaterial. Die konstruktive Eignung, Ladungssicherung, Feuchte- und Korrosionsschutz oder andere Transportanforderungen sind davon getrennte Themen.

Quellen

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